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Webcast: Fit4DORA – Hintergründe, Ziele und Herangehensweise

Am 16. Januar 2023 ist der „Digital Operational Resilience Act“ (VO (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022) – kurz DORA – in Kraft getreten. Die Verordnung wurde von der EU-Kommission im Wesentlichen mit dem Ziel verabschiedet, die bestehenden Regeln im Bereich Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor EU-weit zu harmonisieren und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im gesamten EU-Finanzsektor widerstandsfähiger zu machen. Nun haben die in Deutschland vom Geltungsbereich der Verordnung betroffenen Unternehmen nur weniger als zwei Jahre Zeit, die DORA-Anforderungen, die durch weitere Rechtsakte in Teilen noch spezifiziert werden, umzusetzen. Dies ist eine enorme Herausforderung, die es neben den laufenden Umsetzungsmaßnahmen zur Compliance mit Verwaltungsvorgaben beispielsweise aus KAIT, BAIT und VAIT zu stemmen gilt.

Getreu dem Motto „Jetzt wird’s ernst“ werden wir im Rahmen eines Webcast die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte von DORA darstellen und erläutern. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die zu bearbeitenden Themenfelder in Ihrem Unternehmen sowie Empfehlungen zu einer möglichen Herangehensweise für die Bewältigung der bevorstehenden Transformation.

Der Fokus der Veranstaltung richtet sich vor allem auf kleine und mittlere Wertpapierinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Datum:Freitag, 29. September 2023
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent:innen:Expert:innen von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
KnowledgeRiver GmbH und VIVACIS Consulting GmbH
Plattform:Microsoft Teams

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webcast: Jetzt wird’s ernst – Neues Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute ist in Kraft getreten

am 26. Juni 2021 ist das neue Wertpapiergesetz (WpIG) in Verbindung mit dem IFR in Kraft getreten und beschäftigt kleine bis große Wertpapierhäuser. Hiervon betroffen sind alle Finanzdienstleister, die ihren Sitz in Deutschland haben und bisher vom KWG und MiFID II Regime erfasst sind. Dabei handelt es sich insbesondere um alle Anlagevermittler, Anlageberater, Abschlussvermittler und Portfolioverwalter.

Getreu dem Motto „Jetzt wird’s ernst“ werden wir im Rahmen unseres Webcasts wichtige Neuerungen sowie die zukünftige Entwicklung der Aufsicht von Wertpapierinstituten darstellen. Dabei werden aus Compliance-Sicht u.a. folgende Fragen behandelt:

Welche To-Do´s haben sich aus der neuen Regulierung ergeben?
Wo besteht derzeit noch Anpassungsbedarf?
Wo wird die regulatorische Reise zukünftig hingehen?

Der Fokus der Veranstaltung auf unserer neuen Webinar-Plattform richtet sich vor allem auf kleine und mittlere Wertpapierinstitute.

Datum: Donnerstag, 8. Juli 2021
Zeit:      11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Experte:                  Aaron Otomann, VIVACIS Consulting GmbH
Plattform:Microsoft Teams

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de).  Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Neues Aufsichtsregime für Asset Manager

Wertpapierfirmen unterliegen ab 26. Juni 2021 überwiegend nicht mehr dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Capital Requirement Regulation (CRR). Sie erhalten mit dem neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und der dazugehörigen Verordnung 2019/2033/EU (Investment Firms Regulation – IFR) einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen.

  • Große Wertpapierinstitute, welche nicht als CRR-Kreditinstitut eingestuft sind, aber neben dem WpIG und der IFR hauptsächlich weiterhin in den Anwendungsbereich der CRR und des KWG fallen.
  • Mittelgroße Wertpapierinstitute, welche vollständig von den Anforderungen des WpIG und der IFR erfasst werden.
  • Kleine Wertpapierinstitute, welche auf Grund ihres Geschäftsmodells und ihrer Größe Erleichterungen bei der Umsetzung der WpIG und der IFR genießen.

Das neue Aufsichtsregime ist als weiterer Baustein zur Umsetzung der Kapitalmarktunion an den Maßstäben Proportionalität und Risikoadäquanz ausgerichtet. Hierzu werden Wertpapierinstitute fortan in die nachfolgenden drei Kategorien unterteilt:

Der Bundestag hat hierzu am 14. April 2021 einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten veröffentlicht. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD).

Das WpIG regelt – vergleichbar zum KWG – insbesondere die Anforderungen:

  • Anfangskapital
  • (zusätzliche) Eigenmittel
  • Offenlegungs- und Meldepflichten
  • Risikomanagement 
  • Auslagerung und
  • Vergütungssystem

In Abhängigkeit von der anzuwendenden Kategorie fallen die Auswirkungen des neuen Aufsichtsregimes unterschiedlich stark für die Wertpapierinstitute aus. Mittlere Wertpapierinstitute müssen sich z.B. auf grundlegend überarbeitete Bestimmungen zu Internal Governance, Auslagerung, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen einstellen. Kleine Wertpapierinstitute können hingegen von zahlreichen Erleichterungen profitieren.

Zu einer Anpassung der unterschiedlichen Wertpapierinstitutsgruppen in den bisher gültigen ergänzenden Rundschreiben der BaFin (z.B. MaRisk, BAIT und MaComp) wird es – nach derzeitigem Kenntnisstand – vor dem Inkrafttreten zum 26. Juni 2021 wohl nicht mehr kommen. Auch eine angekündigte neue Verordnung über die Vergütungsanforderungen für Wertpapierinstitute wird voraussichtlich erst nach dem 26. Juni 2021 zur Konsultation gestellt werden.

Da Wertpapierfirmen bereits unter dem KWG gesetzlich reguliert sind, verfolgt die BaFin einen pragmatischen Ansatz auf Basis der bislang für diese Unternehmen geltenden Vorschriften und wird für den Übergangszeitraum eine Aufsicht mit Augenmaß verfolgen.

Prüfen Sie Ihre Ausgangslage mit dem VIVACIS FitnessCheck

Wir haben für Sie einen FitnessCheck erstellt, der Ihnen Unterstützung bei der Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstands gibt. Wo sehen Sie Ihren persönlichen Leistungsstand bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem WpIG und der IFR? Erfüllen Sie die wesentlichen Voraussetzungen vollständig oder sehen Sie noch Potential in der Durchführung? Fordern Sie unseren FitnessCheck unter info@vivacis.de an. Investieren Sie ein paar Minuten Zeit und überprüfen Sie anhand der Ergebnisse Ihren Leistungsstand.

Unser gesamtes Dienstleistungsspektrum im Überblick

Wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen bei der Überprüfung bzw. Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Regulierung aus dem Wertpapierbereich. Erfahren Sie mehr über unser Dienstleistungsangebot – oder sprechen Sie uns an:

Michael Kispert
Mail michael.kispert@vivacis.de
Fon +49 170 340 3276

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Seit dem 10. März 2021 sind in der Fondsbranche erste Transparenzpflichten der Offenlegungs-Verordnung zur Nachhaltigkeit anzuwenden. Auf den Websites der betroffenen Gesellschaften wird sichtbar, wie die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die VIVACIS Consulting GmbH im Zeitraum vom 12. bis 19. März 2021 die Websites von ausgewählten Häusern analysiert und die Ergebnisse in der Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ zusammengefasst.

Die von uns hierzu erstellte Presseinformation möchten wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.

Die aktuelle VIVACIS-Studie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ können Sie kostenlos anfordern unter info@vivacis.de.

Webcast: VIVACIS-Marktstudie – Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche

Webcast: Vorstellung Ergebnisse der aktuellen VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Um zu eruieren, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Finanzdienstleistungsinstitute und Immobiliengesellschaften in der Rolle als externe Fondsmanager die seit dem 10. März 2021 geltende ESG-Transparenz umgesetzt haben, hat die VIVACIS Consulting GmbH unter dem Titel „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo?“ eine Marktstudie durchgeführt. Hierzu wurden die Websites von 40 KVGen, die mit ihrem verwalteten Vermögen mehr als 80% des Marktes in Deutschland abdecken sowie 20 Finanzdienstleistungsinstituten, die jeweils der Offenlegungs-Verordnung unterliegen, und 12 Immobiliengesellschaften, die von den Ausstrahlungswirkungen der neuen Regulatorik betroffen sind, ausgewertet.

Die Ergebnisse der Marktstudie möchten wir Ihnen im Rahmen des Webcasts vorstellen.

Datum:16. April 2021
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referenten:Frank Domm und Matthias Bahn, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!