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Zusatztermin Webcast: Fit4DORA – Hintergründe, Ziele und Herangehensweise

Am 16. Januar 2023 ist der „Digital Operational Resilience Act“ (VO (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022) – kurz DORA – in Kraft getreten. Die Verordnung wurde von der EU-Kommission im Wesentlichen mit dem Ziel verabschiedet, die bestehenden Regeln im Bereich Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor EU-weit zu harmonisieren und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im gesamten EU-Finanzsektor widerstandsfähiger zu machen. Nun haben die in Deutschland vom Geltungsbereich der Verordnung betroffenen Unternehmen nur weniger als zwei Jahre Zeit, die DORA-Anforderungen, die durch weitere Rechtsakte in Teilen noch spezifiziert werden, umzusetzen. Dies ist eine enorme Herausforderung, die es neben den laufenden Umsetzungsmaßnahmen zur Compliance mit Verwaltungsvorgaben beispielsweise aus KAIT, BAIT und VAIT zu stemmen gilt.

Getreu dem Motto „Jetzt wird’s ernst“ werden wir im Rahmen eines Webcast die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte von DORA darstellen und erläutern. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die zu bearbeitenden Themenfelder in Ihrem Unternehmen sowie Empfehlungen zu einer möglichen Herangehensweise für die Bewältigung der bevorstehenden Transformation.

Aufgrund der großen Nachfrage bei unserer letzten Veranstaltung, bieten wir gerne einen weiteren Termin wie folgt an:

Datum:Donnerstag, den 9. November 2023
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent:innen:Expert:innen von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
KnowledgeRiver GmbH und VIVACIS Consulting GmbH
Plattform:Microsoft Teams

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webcast: Fit4DORA – Hintergründe, Ziele und Herangehensweise

Am 16. Januar 2023 ist der „Digital Operational Resilience Act“ (VO (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022) – kurz DORA – in Kraft getreten. Die Verordnung wurde von der EU-Kommission im Wesentlichen mit dem Ziel verabschiedet, die bestehenden Regeln im Bereich Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor EU-weit zu harmonisieren und die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im gesamten EU-Finanzsektor widerstandsfähiger zu machen. Nun haben die in Deutschland vom Geltungsbereich der Verordnung betroffenen Unternehmen nur weniger als zwei Jahre Zeit, die DORA-Anforderungen, die durch weitere Rechtsakte in Teilen noch spezifiziert werden, umzusetzen. Dies ist eine enorme Herausforderung, die es neben den laufenden Umsetzungsmaßnahmen zur Compliance mit Verwaltungsvorgaben beispielsweise aus KAIT, BAIT und VAIT zu stemmen gilt.

Getreu dem Motto „Jetzt wird’s ernst“ werden wir im Rahmen eines Webcast die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte von DORA darstellen und erläutern. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die zu bearbeitenden Themenfelder in Ihrem Unternehmen sowie Empfehlungen zu einer möglichen Herangehensweise für die Bewältigung der bevorstehenden Transformation.

Der Fokus der Veranstaltung richtet sich vor allem auf kleine und mittlere Wertpapierinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Datum:Freitag, 29. September 2023
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referent:innen:Expert:innen von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
KnowledgeRiver GmbH und VIVACIS Consulting GmbH
Plattform:Microsoft Teams

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webcast: Jetzt wird’s ernst – Neues Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute ist in Kraft getreten

am 26. Juni 2021 ist das neue Wertpapiergesetz (WpIG) in Verbindung mit dem IFR in Kraft getreten und beschäftigt kleine bis große Wertpapierhäuser. Hiervon betroffen sind alle Finanzdienstleister, die ihren Sitz in Deutschland haben und bisher vom KWG und MiFID II Regime erfasst sind. Dabei handelt es sich insbesondere um alle Anlagevermittler, Anlageberater, Abschlussvermittler und Portfolioverwalter.

Getreu dem Motto „Jetzt wird’s ernst“ werden wir im Rahmen unseres Webcasts wichtige Neuerungen sowie die zukünftige Entwicklung der Aufsicht von Wertpapierinstituten darstellen. Dabei werden aus Compliance-Sicht u.a. folgende Fragen behandelt:

Welche To-Do´s haben sich aus der neuen Regulierung ergeben?
Wo besteht derzeit noch Anpassungsbedarf?
Wo wird die regulatorische Reise zukünftig hingehen?

Der Fokus der Veranstaltung auf unserer neuen Webinar-Plattform richtet sich vor allem auf kleine und mittlere Wertpapierinstitute.

Datum: Donnerstag, 8. Juli 2021
Zeit:      11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Experte:                  Aaron Otomann, VIVACIS Consulting GmbH
Plattform:Microsoft Teams

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de).  Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Neues Aufsichtsregime für Asset Manager

Wertpapierfirmen unterliegen ab 26. Juni 2021 überwiegend nicht mehr dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Capital Requirement Regulation (CRR). Sie erhalten mit dem neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und der dazugehörigen Verordnung 2019/2033/EU (Investment Firms Regulation – IFR) einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen.

  • Große Wertpapierinstitute, welche nicht als CRR-Kreditinstitut eingestuft sind, aber neben dem WpIG und der IFR hauptsächlich weiterhin in den Anwendungsbereich der CRR und des KWG fallen.
  • Mittelgroße Wertpapierinstitute, welche vollständig von den Anforderungen des WpIG und der IFR erfasst werden.
  • Kleine Wertpapierinstitute, welche auf Grund ihres Geschäftsmodells und ihrer Größe Erleichterungen bei der Umsetzung der WpIG und der IFR genießen.

Das neue Aufsichtsregime ist als weiterer Baustein zur Umsetzung der Kapitalmarktunion an den Maßstäben Proportionalität und Risikoadäquanz ausgerichtet. Hierzu werden Wertpapierinstitute fortan in die nachfolgenden drei Kategorien unterteilt:

Der Bundestag hat hierzu am 14. April 2021 einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten veröffentlicht. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD).

Das WpIG regelt – vergleichbar zum KWG – insbesondere die Anforderungen:

  • Anfangskapital
  • (zusätzliche) Eigenmittel
  • Offenlegungs- und Meldepflichten
  • Risikomanagement 
  • Auslagerung und
  • Vergütungssystem

In Abhängigkeit von der anzuwendenden Kategorie fallen die Auswirkungen des neuen Aufsichtsregimes unterschiedlich stark für die Wertpapierinstitute aus. Mittlere Wertpapierinstitute müssen sich z.B. auf grundlegend überarbeitete Bestimmungen zu Internal Governance, Auslagerung, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen einstellen. Kleine Wertpapierinstitute können hingegen von zahlreichen Erleichterungen profitieren.

Zu einer Anpassung der unterschiedlichen Wertpapierinstitutsgruppen in den bisher gültigen ergänzenden Rundschreiben der BaFin (z.B. MaRisk, BAIT und MaComp) wird es – nach derzeitigem Kenntnisstand – vor dem Inkrafttreten zum 26. Juni 2021 wohl nicht mehr kommen. Auch eine angekündigte neue Verordnung über die Vergütungsanforderungen für Wertpapierinstitute wird voraussichtlich erst nach dem 26. Juni 2021 zur Konsultation gestellt werden.

Da Wertpapierfirmen bereits unter dem KWG gesetzlich reguliert sind, verfolgt die BaFin einen pragmatischen Ansatz auf Basis der bislang für diese Unternehmen geltenden Vorschriften und wird für den Übergangszeitraum eine Aufsicht mit Augenmaß verfolgen.

Prüfen Sie Ihre Ausgangslage mit dem VIVACIS FitnessCheck

Wir haben für Sie einen FitnessCheck erstellt, der Ihnen Unterstützung bei der Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstands gibt. Wo sehen Sie Ihren persönlichen Leistungsstand bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem WpIG und der IFR? Erfüllen Sie die wesentlichen Voraussetzungen vollständig oder sehen Sie noch Potential in der Durchführung? Fordern Sie unseren FitnessCheck unter info@vivacis.de an. Investieren Sie ein paar Minuten Zeit und überprüfen Sie anhand der Ergebnisse Ihren Leistungsstand.

Unser gesamtes Dienstleistungsspektrum im Überblick

Wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen bei der Überprüfung bzw. Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Regulierung aus dem Wertpapierbereich. Erfahren Sie mehr über unser Dienstleistungsangebot – oder sprechen Sie uns an:

Michael Kispert
Mail michael.kispert@vivacis.de
Fon +49 170 340 3276

Aaron Otomann
Mail aaron.otomann@vivacis.de
Fon +49 170 779 6753

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Seit dem 10. März 2021 sind in der Fondsbranche erste Transparenzpflichten der Offenlegungs-Verordnung zur Nachhaltigkeit anzuwenden. Auf den Websites der betroffenen Gesellschaften wird sichtbar, wie die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die VIVACIS Consulting GmbH im Zeitraum vom 12. bis 19. März 2021 die Websites von ausgewählten Häusern analysiert und die Ergebnisse in der Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ zusammengefasst.

Die von uns hierzu erstellte Presseinformation möchten wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.

Die aktuelle VIVACIS-Studie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ können Sie kostenlos anfordern unter info@vivacis.de.

Webcast: VIVACIS-Marktstudie – Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche

Webcast: Vorstellung Ergebnisse der aktuellen VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Um zu eruieren, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Finanzdienstleistungsinstitute und Immobiliengesellschaften in der Rolle als externe Fondsmanager die seit dem 10. März 2021 geltende ESG-Transparenz umgesetzt haben, hat die VIVACIS Consulting GmbH unter dem Titel „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo?“ eine Marktstudie durchgeführt. Hierzu wurden die Websites von 40 KVGen, die mit ihrem verwalteten Vermögen mehr als 80% des Marktes in Deutschland abdecken sowie 20 Finanzdienstleistungsinstituten, die jeweils der Offenlegungs-Verordnung unterliegen, und 12 Immobiliengesellschaften, die von den Ausstrahlungswirkungen der neuen Regulatorik betroffen sind, ausgewertet.

Die Ergebnisse der Marktstudie möchten wir Ihnen im Rahmen des Webcasts vorstellen.

Datum:16. April 2021
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referenten:Frank Domm und Matthias Bahn, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webinar: Informationssicherheit aus Sicht von Prüfer, Berater und ISB

Webinar: Informationssicherheit aus Sicht von Prüfer, Berater und ISB – Eine aktuelle Bestandsaufnahme

Nicht nur im Rahmen der laufenden Jahresabschlussprüfungen oder durch die Interne Revision wurde und wird der Umsetzungsstand des Rundschreibens Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) auf Herz und Nieren untersucht. Auch die BaFin forciert den Entwicklungsdruck in diesem Bereich. Über eine Abfrage eruiert sie derzeit parallel den Umsetzungsstand bei den Fondsgesellschaften.

Welche ToDos haben sich in der laufenden Prüfungssaison gezeigt? Wie kann ein erfolgreicher Lückenschluss bei der KAIT-Umsetzung gelingen? Wo liegen die Herausforderungen sowie Dos und Donts aus Sicht eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)? Hierüber möchten unsere Experten aus Prüfung, Beratung sowie der Rolle als externer ISB im Rahmen eines digitalen „ISB- und KAIT-Lunch“ berichten und diskutieren.

Datum:24. März 2021
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Experten:Michael Kispert, Frank Domm, Aaron Otomann und Steffen Malsch, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webinar: Die ESG-Regulierung ist live – und nun?

Ab dem 10. März gelten die ersten Transparenzpflichten aus der Offenlegungs-Verordnung. Etwa auf Websites wird sichtbar werden, wie die Finanzbranche die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt.

Weitere notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden nun in den nächsten Monaten folgen. Betroffen werden zunehmend auch Marktteilnehmer und deren Geschäftsmodelle sein, auf die die ESG-Regulierung nur indirekt abstrahlt, die die Vorgaben quasi nun „durchgereicht“ bekommen (z.B. im Advisory).

Wie kann eine erfolgreiche Umsetzung der vielfältigen ESG-Themen gelingen? Was sind erprobte Praxisansätze? Für diese und weitere Fragen möchten wir Sie herzlich zu unserem nächsten ESG-Webinar einladen.

Datum:11. März 2021
Zeit:11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referenten:Frank Domm und Matthias Bahn, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Aktuelles aus dem Bereich ESG

Nachtrag zu unserem Webinar „ESG – Drei Buchstaben mit nachhaltiger Wirkung“

Das Thema ESG wird im kommenden Jahr zunehmend an Wichtigkeit gewinnen. Um Asset Managern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten einen Überblick über die anstehenden Herausforderungen, Vorgaben und Lösungsansätze zu verschaffen, hat die VIVACIS am 15. Dezember 2020 ein Webinar zum Thema ESG gehalten.

Die ESG-Regulierung erfolgreich meistern

Unter dem Titel „Die ESG-Regulierung erfolgreich meistern“ referierten Frank Domm sowie Matthias Bahn von der VIVACIS über die Herausforderungen beim Thema Nachhaltigkeit und gaben einen umfangreichen Überblick, wie man die ESG-Regulierung erfolgreich meistert.

Hierbei standen folgende Themen auf der Agenda:

  • Übersicht und ausgewählte Aspekte zu ESG-Regulierung
  • Handlungsbedarf und Herausforderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleister
  • sowie Ansätze zur ESG-Umsetzung und Unterstützung

Interaktive Umfragen während des Webinars sowie eine abschließende Diskussion rundeten die Veranstaltung ab.

Insgesamt hat uns die hohe Teilnehmerzahl und die folgenden Anfragen für weitere Webinare bestätigt, dass die Nachfrage nach Unterstützung für die Umsetzung der neuen ESG-Regulierung doch erheblich ist.

Aus diesem Grund wird VIVACIS Anfang des Jahres 2021 ein zusätzliches, für Sie kostenfreies Webinar anbieten. Den genauen Termin können Sie in naher Zukunft auf unserer Homepage abrufen.

Fordern Sie unsere Impulse zum Thema ESG unter info@vivacis.de an.

ESG – Drei Buchstaben mit nachhaltiger Wirkung

Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit – mehr als nur Umweltschutz

ESG-Kriterien: Zunehmend legen Investoren Wert darauf, mit nachhaltigen Anlageprodukten ihren indirekten Einfluss auf die Umwelt zu verbessern. Welche sozialen oder ökologischen Folgen ein Investment haben kann, steht zunehmend mehr im Vordergrund. Die Anforderungen und Erwartungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleister in Bezug auf die Umsetzung der ESG-Kriterien wachsen seitens der Anleger und der Regulatoren.

Das Merkblatt der BaFin – ESG und Nachhaltigkeit

Die BaFin hat am 20. Dezember 2019 das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht und gibt somit den von ihr beaufsichtigten Unternehmen im Finanzsektor eine Orientierung im Umgang mit den ESG-Kriterien. ESG steht hierbei für

  • Environment (Umweltschuz)
  • Social (soziales Verhalten)
  • Governance (faire Unternehmensführung)

Das Merkblatt der BaFin verfolgt nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren, sondern stellt (noch) unverbindliche Verfahrensweisen dar, die im Bereich der Nachhaltigkeitsrisiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem angewendet werden können.

Die BaFin kategorisiert in ihrem Merkblatt die wesentlichen Anforderungen in vier Themenbereiche:

  • Strategien beaufsichtigter Unternehmen
  • Verantwortliche Unternehmensführung
  • Geschäftsorganisation
  • Risikomanagement

Die Anforderungen der Europäischen Union

Die EU hat im Rahmen ihres ESG-Aktionsplans von 2018 (Review in 2020) den Fokus auf die Klimaziele gelegt, zu denen sich fast alle Staaten der Erde im Vertrag von Paris verpflichtet haben. In diesem Zusammenhang hat die EU die Verordnung 2019/2088 „Offenlegungs-VO“, bzw. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlicht, deren Regulatory Technical Standard (RTS) sich bis September 2020 in der Konsultationsphase befinden. Diese Verordnung beschreibt konkret, was Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater bzgl. Nachhaltigkeit ab dem 10. März 2021 veröffentlichen müssen.

Die Anforderungen der EU-Verordnung beinhalten im Wesentlichen:

  • Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, sog. Principel Adverse Impact (PAI)
  • Transparenz der ESG-Merkmale von Produkten
    – in den vorvertraglichen Informationen
    – auf der Internetseite der Gesellschaft
    – in den regelmäßigen Berichten

Neben der Offenlegungs-Verordnung hat die EU diverse andere Richtlinien und Verordnungen (inkl. RTS) erlassen (z.B. die EU-Verordnung 2020/582 vom 18.06.2020 zur „Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der SFDR“) bzw. in die Schlussphase der Gesetzgebung gebracht (z.B. die EU-Verordnungen und Richtlinien zur Änderung von MiFID, UCITS und AIFMD).

Prüfen Sie Ihre Ausgangslage mit dem VIVACIS FitnessCheck

Wir haben für Sie einen FitnessCheck erstellt, der Ihnen Unterstützung bei der Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstands gibt. Wo sehen Sie Ihren persönlichen Leistungsstand bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem BaFin-Merkblatt und der EU-Verordnung? Erfüllen Sie die wesentlichen Voraussetzungen vollständig oder sehen Sie noch Potential in der Durchführung? Fordern Sie unseren FitnessCheck unter info@vivacis.de an. Investieren Sie ein paar Minuten Zeit und überprüfen Sie anhand der Ergebnisse Ihren Leistungsstand.

Unser gesamtes Dienstleistungsspektrum im Überblick

Wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen bei der Überprüfung bzw. Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit. Erfahren Sie mehr über unser Dienstleistungsangebot – oder sprechen Sie uns an:

Matthias Bahn
Mail matthias.bahn@vivacis.de
Fon +49 170 340 3362