Die Finanzbranche steht vor bedeutenden Veränderungen durch die neuen regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (kurz AML/CFT). Die im Sommer 2024 verabschiedete AML-Verordnung (EU) 2024/1620 und die 6. AML-Richtlinie (EU) 2024/1640 bringen weitreichende Änderungen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für alle Finanzinstitute darstellen.
Um die neue Dringlichkeit in diesem regulatorischen Themenfeld zu erhöhen, befindet sich aktuell mit der Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) eine neue und thematisch eigenständige Europäische Aufsichtsbehörde im operativen Aufbau. Die europäische Finanzindustrie blickt daher zukünftig nicht nur wegen der Europäischen Zentralbank EZB nach Frankfurt am Main, sondern auch zur AMLA.
Die AML-Verordnung und die AML-Richtlinie zielen darauf ab, die Bekämpfung von AML/CFT innerhalb der EU zu stärken und zu harmonisieren. Sie markieren einen Paradigmenwechsel in der Geldwäschebekämpfung innerhalb der EU. Die AML-Verordnung wird Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedsländern der EU gelten. Die 6. AML-Richtlinie ergänzt und ersetzt die bisherigen Geldwäsche-Richtlinien und erfordert die Umsetzung in nationales Recht innerhalb von drei Jahren. Das bisherige Geldwäschegesetz (GwG) verliert somit an Bedeutung.
Ein zentrales Thema vieler Diskussionen ist die (künftige) Rolle der AMLA und das neue AML/CFT Single Rulebook, das EU-weit einheitliche Regelungen für die Bekämpfung von AML/CFT schafft. In ihrer in Fachkreisen viel beachteten Rede anlässlich des „European Anti-Financial Crime Summit“ am 7. Mai 2025 in Dublin hat AMLA Chair Bruna Szego die Kernaufgaben der Aufsicht sowie deren erste Prioritäten skizziert. Dabei wird die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Finanzinstituten und Aufsichtsbehörden betont, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten. Damit in der Bekämpfung der Finanzkriminalität zukünftig „europäisch“ gesprochen wird, strebt die AMLA ein Aufbrechen der nationalen Interpretationen an; so hat die BaFin hat mit ihrer vermutlich letzten großen Novellierung ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG im November 2024 bereits deren Auslaufen ab Mitte 2027 angekündigt.
Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung von Technologie und Innovation bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Die AMLA hat den eigenen Anspruch kommuniziert, zukünftig eine Vorreiterrolle in der Nutzung sicherer und effizienter digitaler Tools einzunehmen und vorzuleben – um technologisch auf Augenhöhe mit denjenigen zu sein, denen sie das Handwerk legen möchte. Die AMLA wird sich an der Dublin-Rede ihrer Vorsitzenden messen lassen müssen. Welche Erwartungshaltungen die AMLA daraus an die Verpflichteten ableiten wird, wird mit Spannung erwartet.
Zusätzlich werden die europäischen Financial Intelligence Units (FIUs) – die Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen und Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche – strategisch gestärkt, da die AMLA zusätzlich auch die zentrale Koordinierungsrolle über die FIUs übernehmen wird. Somit wurde die AMLA mit Zuständigkeiten in einem breiten Kompetenzspektrum befugt, von dem weitere Synergieeffekte zu erwarten sind.
Mit der AML-Verordnung rückt darüber hinaus ein zusätzliches Themenfeld in den in den Blickpunkt von Aufsicht und Prüfern: Sanktionen (Sanctions). Für Verpflichtete wird ab Juli 2027 zusätzlich die explizite Pflicht bestehen, das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu mindern und zu steuern. Bisher ergaben sich rechtliche Verpflichtungen lediglich aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), flankiert durch erläuternde Erwartungshaltungen der Deutschen Bundesbank. Dass nun AML/CFT/Sanctions den Dreiklang der AML-Verordnung bilden, wird zwangsläufig mit methodischen Brüchen in der Umsetzung verbunden sein. Während sich in Hinblick auf AML/CFT der risikobasierte Ansatz als Leitmotiv herausgebildet hat, liegt dem Themenfeld Sanctions eine binäre Logik zugrunde – entweder ist eine natürliche bzw. juristische Person mit gezielten finanziellen Sanktionen belegt und wird auf Sanktionslisten geführt oder eben nicht. Sanctions-Screening wird somit zur unerlässlichen Teildisziplin aufgewertet und ist von allen Verpflichteten umfassend in der Ablauforganisation zu integrieren; dies kann insbesondere kleinere Marktteilnehmer vor Herausforderungen stellen.
Verpflichtete müssen ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion benennen, das dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass insbesondere die AML-Verordnung und von Aufsehern erlassene Verwaltungsakte eingehalten werden. Falls das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion für seine Entscheidungen kollektiv verantwortlich ist, so ist das benannte Mitglied dafür zuständig, es zu unterstützen, zu beraten sowie Entscheidungen vorzubereiten. Hinsichtlich AML/CFT/Sanctions haftet die Geschäftsleitung künftig in vergleichbarer Weise zur DORA-Regulierung.
Mit der neuen Geldwäscheregulierung kommen neue Transparenz- und Sorgfaltspflichten auf die Finanzinstitute zu. Umfassende Änderungen hinsichtlich der Compliance- und Risikomanagementstrategien müssen von den betroffenen Gesellschaften vorgenommen werden. Neue interne Kontrollmechanismen sind zu implementieren und geeignete Schulungskonzepte innerhalb der Gesellschaften zu entwickeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Vor dem Hintergrund des Komplexitätsgrades der Vorgaben und des tiefen Hineinwirkens in die Aufbau- und Ablauforganisation der Verpflichteten ist eine zeitnahe proaktive Auseinandersetzung mit dem neuen Geldwäscheregime wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung. Dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle technischen Regulierungsstandards, Leitlinien etc. ausformuliert vorliegen, ist als Chance zu begreifen, sich als Verpflichteter gemeinsam mit der Regulatorik weiterzuentwickeln – um von der zu erwartenden Dynamik nicht überrollt zu werden, wenn die AMLA als europäischer Standardsetzerin mit ihrer angestrebten Personalstärke von größer 400 Mitarbeitenden erst einmal operativ volle Fahrt aufgenommen haben wird.
Die VIVACIS Consulting GmbH möchte Sie dabei unterstützen, die Neuerungen zu verstehen, die Einhaltung der hiermit verbunden Vorschriften sicherzustellen und eine dauerhaft, nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.
Unterstützungsleistungen der VIVACIS bei der planvollen und effizienten Umsetzung der neuen Vorgaben im Themenkomplex Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen (AML/CFT/Sanctions)
- Unterstützung bei der vollständigen Umsetzung der Vorgaben
Zur vollständigen Abarbeitung der sich aus den neuen Vorgaben ergebenden Herausforderungen hat die VIVACIS einen Vier-Phasenansatz entwickelt.

- Durchführung AML/CFT/Sanctions-Readiness Checks zur Qualitätssicherung
Wurden von der betroffenen Gesellschaft bereits Umsetzungsmaßnahmen zum neuen Regulierungsregime bzgl. AML/CFT/Sanctions vorgenommen, bietet die VIVACIS die Durchführung eines Readiness Checks zur Qualitätssicherung an. Dieser gliedert sich in drei Projektschritte:
Schritt 1: Projekt-Kick-Off
Schritt 2: Review GAP-Analyse
VIVACIS führt einen Review der bisher gemachten Ergebnisse der GAP-Analyse durch. Themenschwerpunkte sind hierbei u.a.: Governance- und Kontrollrahmen (einschließlich interne Strategien und Verfahren), Risikomanagementrahmen bzgl. AML/CFT/Sanctions (einschließlich unternehmensweite Risikobewertung), Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden (KYC), Abklärung des Wirtschaftlichen Eigentümers, Maßnahmen in Bezug auf die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen, Verdachtsmeldewesen, Aufzeichnungspflichten, ggf. Berücksichtigung von gruppenweiten Anforderungen. In der Bewertung der VIVACIS werden die kunden- bzw. assetklassenspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt sowie die Auswirkungen der Anforderungen auf die Organisation und Prozesse des Verpflichteten beurteilt. Im Rahmen von Reviews gibt die VIVACIS auch Hinweise zu ggfs. noch zu regelnden Aspekten. Die Ergebnisse des Reviews werden schriftlich (in Excel) dokumentiert, anschließend besprochen und finalisiert.
Schritt 3: Review der bereits erstellten AML/CFT/Sanctions-Dokumentation bzw. Umsetzungsmaßnahmen
Zunächst erfolgt ein Festlegen des Dokumentenuniversums (Teile der „Schriftlich Fixierten Ordnung“ (SFO)), welches im Rahmen des Reviews untersucht werden soll. Anschließend erfolgt die Durchführung des Reviews durch die VIVACIS hinsichtlich der definierten SFO zu AML/CFT/Sanctions.
Die Ergebnisse des Reviews werden schriftlich dokumentiert, anschließend besprochen und finalisiert.
- Operative Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten
Nach erfolgter Umsetzung der Anforderungen bzgl. AML/CFT/Sanctions übernimmt die VIVACIS die Funktion des Geldwäschebeauftragten. Unsere langjährigen Funktionsträger sind in der Szene bestens vernetzt, bei Prüfern anerkannt und engagieren sich in einschlägigen Berufsverbänden, wie z.B. im Bundesverband Geldwäscheprävention e.V.. Um am Puls der regulatorischen Zeit zu bleiben, nehmen unsere Spezialisten regelmäßig an relevanten Fachveranstaltungen und Kongressen teil, wirken an Stellungnahmen zu Konsultationen von Aufsichtsbehörden oder Gesetzesentwürfen mit und werden regelmäßig als externe Referenten angefragt.
Sollten wir Interesse geweckt haben oder Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgaben im Bereich AML/CFT/Sanctions haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
- Ihr Ansprechpartner bei VIVACIS:
Matthias Bahn
Mail: matthias.bahn@vivacis.de