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Neues Aufsichtsregime für Asset Manager

Wertpapierfirmen unterliegen ab 26. Juni 2021 überwiegend nicht mehr dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Capital Requirement Regulation (CRR). Sie erhalten mit dem neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und der dazugehörigen Verordnung 2019/2033/EU (Investment Firms Regulation – IFR) einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen.

  • Große Wertpapierinstitute, welche nicht als CRR-Kreditinstitut eingestuft sind, aber neben dem WpIG und der IFR hauptsächlich weiterhin in den Anwendungsbereich der CRR und des KWG fallen.
  • Mittelgroße Wertpapierinstitute, welche vollständig von den Anforderungen des WpIG und der IFR erfasst werden.
  • Kleine Wertpapierinstitute, welche auf Grund ihres Geschäftsmodells und ihrer Größe Erleichterungen bei der Umsetzung der WpIG und der IFR genießen.

Das neue Aufsichtsregime ist als weiterer Baustein zur Umsetzung der Kapitalmarktunion an den Maßstäben Proportionalität und Risikoadäquanz ausgerichtet. Hierzu werden Wertpapierinstitute fortan in die nachfolgenden drei Kategorien unterteilt:

Der Bundestag hat hierzu am 14. April 2021 einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten veröffentlicht. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD).

Das WpIG regelt – vergleichbar zum KWG – insbesondere die Anforderungen:

  • Anfangskapital
  • (zusätzliche) Eigenmittel
  • Offenlegungs- und Meldepflichten
  • Risikomanagement 
  • Auslagerung und
  • Vergütungssystem

In Abhängigkeit von der anzuwendenden Kategorie fallen die Auswirkungen des neuen Aufsichtsregimes unterschiedlich stark für die Wertpapierinstitute aus. Mittlere Wertpapierinstitute müssen sich z.B. auf grundlegend überarbeitete Bestimmungen zu Internal Governance, Auslagerung, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen einstellen. Kleine Wertpapierinstitute können hingegen von zahlreichen Erleichterungen profitieren.

Zu einer Anpassung der unterschiedlichen Wertpapierinstitutsgruppen in den bisher gültigen ergänzenden Rundschreiben der BaFin (z.B. MaRisk, BAIT und MaComp) wird es – nach derzeitigem Kenntnisstand – vor dem Inkrafttreten zum 26. Juni 2021 wohl nicht mehr kommen. Auch eine angekündigte neue Verordnung über die Vergütungsanforderungen für Wertpapierinstitute wird voraussichtlich erst nach dem 26. Juni 2021 zur Konsultation gestellt werden.

Da Wertpapierfirmen bereits unter dem KWG gesetzlich reguliert sind, verfolgt die BaFin einen pragmatischen Ansatz auf Basis der bislang für diese Unternehmen geltenden Vorschriften und wird für den Übergangszeitraum eine Aufsicht mit Augenmaß verfolgen.

Prüfen Sie Ihre Ausgangslage mit dem VIVACIS FitnessCheck

Wir haben für Sie einen FitnessCheck erstellt, der Ihnen Unterstützung bei der Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstands gibt. Wo sehen Sie Ihren persönlichen Leistungsstand bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem WpIG und der IFR? Erfüllen Sie die wesentlichen Voraussetzungen vollständig oder sehen Sie noch Potential in der Durchführung? Fordern Sie unseren FitnessCheck unter info@vivacis.de an. Investieren Sie ein paar Minuten Zeit und überprüfen Sie anhand der Ergebnisse Ihren Leistungsstand.

Unser gesamtes Dienstleistungsspektrum im Überblick

Wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen bei der Überprüfung bzw. Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Regulierung aus dem Wertpapierbereich. Erfahren Sie mehr über unser Dienstleistungsangebot – oder sprechen Sie uns an:

Michael Kispert
Mail michael.kispert@vivacis.de
Fon +49 170 340 3276

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie

Presseinformation zur VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Seit dem 10. März 2021 sind in der Fondsbranche erste Transparenzpflichten der Offenlegungs-Verordnung zur Nachhaltigkeit anzuwenden. Auf den Websites der betroffenen Gesellschaften wird sichtbar, wie die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die VIVACIS Consulting GmbH im Zeitraum vom 12. bis 19. März 2021 die Websites von ausgewählten Häusern analysiert und die Ergebnisse in der Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ zusammengefasst.

Die von uns hierzu erstellte Presseinformation möchten wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.

Die aktuelle VIVACIS-Studie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“ können Sie kostenlos anfordern unter info@vivacis.de.

Webcast: VIVACIS-Marktstudie – Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche

Webcast: Vorstellung Ergebnisse der aktuellen VIVACIS-Marktstudie „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo!“

Um zu eruieren, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Finanzdienstleistungsinstitute und Immobiliengesellschaften in der Rolle als externe Fondsmanager die seit dem 10. März 2021 geltende ESG-Transparenz umgesetzt haben, hat die VIVACIS Consulting GmbH unter dem Titel „Transparenz zur Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche – ein Status quo?“ eine Marktstudie durchgeführt. Hierzu wurden die Websites von 40 KVGen, die mit ihrem verwalteten Vermögen mehr als 80% des Marktes in Deutschland abdecken sowie 20 Finanzdienstleistungsinstituten, die jeweils der Offenlegungs-Verordnung unterliegen, und 12 Immobiliengesellschaften, die von den Ausstrahlungswirkungen der neuen Regulatorik betroffen sind, ausgewertet.

Die Ergebnisse der Marktstudie möchten wir Ihnen im Rahmen des Webcasts vorstellen.

Datum:16. April 2021
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referenten:Frank Domm und Matthias Bahn, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webinar: Informationssicherheit aus Sicht von Prüfer, Berater und ISB

Webinar: Informationssicherheit aus Sicht von Prüfer, Berater und ISB – Eine aktuelle Bestandsaufnahme

Nicht nur im Rahmen der laufenden Jahresabschlussprüfungen oder durch die Interne Revision wurde und wird der Umsetzungsstand des Rundschreibens Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) auf Herz und Nieren untersucht. Auch die BaFin forciert den Entwicklungsdruck in diesem Bereich. Über eine Abfrage eruiert sie derzeit parallel den Umsetzungsstand bei den Fondsgesellschaften.

Welche ToDos haben sich in der laufenden Prüfungssaison gezeigt? Wie kann ein erfolgreicher Lückenschluss bei der KAIT-Umsetzung gelingen? Wo liegen die Herausforderungen sowie Dos und Donts aus Sicht eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)? Hierüber möchten unsere Experten aus Prüfung, Beratung sowie der Rolle als externer ISB im Rahmen eines digitalen „ISB- und KAIT-Lunch“ berichten und diskutieren.

Datum:24. März 2021
Zeit:11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Experten:Michael Kispert, Frank Domm, Aaron Otomann und Steffen Malsch, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Webinar: Die ESG-Regulierung ist live – und nun?

Ab dem 10. März gelten die ersten Transparenzpflichten aus der Offenlegungs-Verordnung. Etwa auf Websites wird sichtbar werden, wie die Finanzbranche die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt.

Weitere notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden nun in den nächsten Monaten folgen. Betroffen werden zunehmend auch Marktteilnehmer und deren Geschäftsmodelle sein, auf die die ESG-Regulierung nur indirekt abstrahlt, die die Vorgaben quasi nun „durchgereicht“ bekommen (z.B. im Advisory).

Wie kann eine erfolgreiche Umsetzung der vielfältigen ESG-Themen gelingen? Was sind erprobte Praxisansätze? Für diese und weitere Fragen möchten wir Sie herzlich zu unserem nächsten ESG-Webinar einladen.

Datum:11. März 2021
Zeit:11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Referenten:Frank Domm und Matthias Bahn, VIVACIS Consulting GmbH

Falls Sie gerne an unserer, für Sie kostenfreien, Online-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bei uns (claudia.ahner@vivacis.de). Sie erhalten anschließend einen Link, mit dem Sie dem Meeting beitreten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!